Marktwerteinschätzung und Gutachten

Erfahren Sie den Wert Ihrer Immobilie

Als Eigentümer sollten Sie den Wert Ihres Objektes kennen. Der Immobilienmarkt unterliegt ständigen Marktschwankungen. Dies gilt in der Regel in Bezug auf Lage und Eigenschaften. In den letzten Jahren hat sich der Wert von Immobilien aufgrund des anhaltend niedrigen Zinsniveaus ständig erhöht. Viele Hausbesitzer fragen sich daher, wie sich der Wert ihres Eigentums entwickelt hat. Dies ist im Fall eines geplanten Verkaufs besonders wichtig.

Berufswechsel, Auflösung von Partnerschaften, Auszahlung der Miterben, Bedarf an finanziellen Mittel und altersbedingter Wohnortwechsel erfordert eine realistische Einschätzung des Marktwert einer Immobilie.

Die Ermittlung des reellen Marktwertes erhöht die Chancen für den reibungslosen Verkauf Ihrer Immobilie. Wir bestimmen den aktuellen Wert Ihres Gebäudes und Grundstückes und legen - gemeinsam mit Ihnen - den Preis für die Vermarktung fest.


Erstellung von Gutachten

Anlässe für die Erstellung von Gutachten sind in der Regel:

  • -- Wertfeststellung zur Vermögensübersicht,
  • -- Kaufpreisfeststellung wegen einer Verkaufsabsicht,
  • -- Kaufpreisüberprüfung wegen Erwerbsabsicht,
  • -- Verkehrswertermittlung im Rahmen einer Erbenauseinandersetzung,
  • -- Anfangswertbestimmung im Rahmen einer Ausgleichsbetragsforderung (Sanierungsgebiet),
  • -- Verkehrswertbestimmung zur Kaufpreisfinanzierung,
  • -- Wertfeststellung im Rahmen eines Entschädigungsverfahrens,
  • -- Wertbestimmung für die Versicherung (z.B. Feuerversicherung),
  • -- Nachweis des Wertes im Zusammenhang mit der Erhebung von Verkehrs-, Erbschafts- oder Schenkungssteuer.

Wenn Sie lediglich den Wert Ihrer Immobilie kennen wollen (wenn Sie z.B. einen Verkauf beabsichtigen uns sich im Rahmen einer Erbengemeinschaft im Grunde einig sind und nur gerne eine objektive Werteinschätzung und eine schriftliche Begründung dazu haben wollen, ist ein Kurzgutachten in den meisten Fällen ausreichend.

Wenn Sie allerdings in einen Rechtsstreit gehen wollen oder müssen (z.B. Uneinigkeit einer Erbengemeinschaft, Scheidung, zu hohe Ansetzung des Immobilienwertes durch das Finanzamt und der daraus resultierenden Erbschaftssteuer) ist das Verkehrswertgutachten die einzige Möglichkeit.